Brandschutzkonzepte bei
Neubau oder Nutzungsänderung eines Gebäudes

 

Ein Brandschutzkonzept muss bei einer Nutzungsänderungen bestehender Gebäude oder bei Neubauten erstellt werden.

Dieser Nachweis des Brandschutzes ist in der Regel neben den für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrags erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) vor der Baugenehmigung einzureichen.

Das Brandschutzkonzept bzw. der Brandschutznachweis gilt als Nachweis gegenüber den Bauaufsichtsbehörden. Er belegt, dass die Belange des Baurechts hinsichtlich des Brandschutzes für die zur Genehmigung vorgelegte bauliche Anlage erfüllt sind.

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